Anmeldung für den Besuch der Grundschule
Anmeldung für den Besuch der Grundschule
Gemäß § 43 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern werden Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 sechs Jahre alt werden, mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 schulpflichtig.
Die Eltern werden hiermit gebeten, ihre Kinder in der Woche vom:
14.10. – 18.10.2019
im Bürgeramt der Stadtverwaltung Malchin im Rathaus, Am Markt 1 für den Besuch der Grundschule anzumelden.
Die Anmeldung des Kindes muss auch erfolgen, wenn eine Rückstellung
beabsichtigt wird bzw. im Vorjahr bereits zurückgestellt wurde oder ein anderer
Beschulungsort gewählt werden soll.
Zur Anmeldung ist bitte die Geburtsurkunde mitzubringen.
Die Anmeldung erfolgt für:
- die Stadt Malchin und die Ortsteile Pisede, Jettchenshof, Gorschendorf, Salem
Gülitz, Viezenhof, Scharpzow, Remplin, Retzow, Wendischhagen, Neu Panstorf,
Alt Panstorf, Duckow, Pinnow
- die Gemeinde Kummerow und die Ortsteile Leuschentin, Axelshof und Maxfelde
Teßenow
Schulleiterin
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