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Testpflicht an Schulen

26. 04. 2021

Sehr geehrte Eltern, 

ab dem 28. April 2021 dürfen Schülerinnen und Schüler nur noch mit einem aktuellen Selbsttest die Schule betreten. Dieser darf auf Beschluss unserer Schulkonferenz weiterhin zu Hause durchgeführt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternanschreiben des Bildungsministeriums. Über das Vorgehen im Falle einer Schulöffnung informieren wir Sie rechtzeitig an dieser Stelle.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

die Schulleitung

 
Kontakt
 

Pestalozzi-Grundschule
Schulplatz 3
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